Der Dieb ist der Steuerhinterzieher – nicht der Whistleblower!

WhistleblowerVon dem Arsenal an Repressalien
und nachteiligen Dynamiken, mit dem Whistleblower häufig zu rechnen haben, war im Buch “Opus Omi und das Wolfsmanagement”
schon die Rede.
LuxLeaks zeigt einmal mehr, wie sehr ihr Schutz – in welcher Form auch immer – mehr denn je notwendig ist.

Man muss sie nicht zu “Helden” machen.
Aber zwischen “Zum Helden hochspielen” und “Zerstörung ihrer Existenz” gibt es
durchaus einige Abstufungen, die nur ignoriert, wer von vornherein ihren Ruf zerstören will.
Die meisten handeln letztlich vor allem aus moralischen Gründen; wer würde sonst
bewusst ein absehbar hohes Risiko eingehen?
Wer Whistleblower der aktuell vernichtenden Dynamik überlässt, verrät jedes demokratische Prinzip und zeigt lediglich eigene Feigheit.
Denn ohne sie besteht weder die Chance Korruption noch Steuerhinterziehung noch ungute Praktiken in Behörden, staatlichen oder sonstigen Institutionen aufzudecken.
Es ist demokratische Pflicht, sie zu schützen und nicht zuzulassen, dass man sie mal eben isoliert und ihre Existenz zerstört, wie es zu oft geschieht!

Dass mit Whistleblowing Datendiebstahl oder das Bekanntmachen interner Vorgänge
einhergeht, liegt in der Natur des Vorgangs und ist unvermeidbar.
Ausnahmen sind Betrugsfälle, die vor aller Augen ablaufen, bei denen es aber,
wie in “Des Kaisers neue Kleider” schließlich auch einer Stimme bedarf, die laut und
deutlich auf Ungereimtheiten aufmerksam macht und die Aufmerksamkeit aller auf
die Fragwürdigkeiten lenkt. Ein Beispiel dafür sind z.B. die vom Freitag am 02.05.2016 berichteten Praktiken (berichtet hatten auch Süddeutsche, tagesschau etc.) , die man unter dem Namen “Cum-Ex” zusammenfasst, und denen sogar die Regierung unglaublicher Weise offenbar jahrelang Deckung gab.
Obwohl es sich de facto ganz offensichtlich um einen massiven und gezielten
Diebstahl an der Allgemeinheit handelte.

Wenn im Falle der Verwendung geheimer oder interner Daten durch Whistleblower
bei der Bewertung ihres Handelns auch beachtet wird, in welcher Form
sie damit umgegangen sind, ist das verständlich.
Allerdings ist der Schaden, der durch die Aufdeckung verhindert wird, häufig größer,
als dieser “Diebstahl” selbst.
Daher müsste jedes Gericht das Prinzip der Verhältnismäßigkeit walten lassen,
wenn es über Whistleblower verhandelt.
Ob dafür mehr Gesetze nötig sind, ist fraglich.
In Amerika helfen angeblich schützende Gesetze nicht.
Vielleicht würden eine entsprechende Sensibilität und vor allem
wieder einmal eine noch stärkere Unabhängigkeit der Justiz schon reichen.
Sofern auch Letzteres nicht greift, gibt es ja vielleicht bald schon
Whistleblower aus den Reihen der Justiz selbst!
Zu bedenken ist aber auch, dass die Nachteile, die Whistleblower erleiden,
nicht immer durch Gerichtsprozesse sichtbar werden.
Die meisten Schädigungsprozesse gegen sie vollziehen sich leise und
besonders gerne dann, wenn niemand (mehr) hinschaut.

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